Bekämpfung von Wespen

Vespinae – Die Wespe

Die schwarz und gelb gestreiften Insekten tragen den Namen Wespen und werden gerne mit Bienen verwechselt. Die Wespen haben am Ende des Hinterleibes einen Giftstachel, der zur Verteidigung gegen Feinde dient. Mit diesem Giftstachel tötet sie aber unter anderem auch ihre Beute.

Charakteristisch gesehen sind Wespen äußerst reizbar, greifen relativ schnell an und werden daher von den insektenfressenden Tieren verschont. Das kräftige Kauwerkzeug der Wespen macht es möglich, dass diese kleinere Insekten sowie Aas fressen. Selbst Obst und alles, was sonst noch süß ist, steht auf dem Speiseplan der Insekten. Das Kauwerkzeug der Wespe dient aber auch für den Nestbau. Sie zerkleinern Holzstückchen, formen es zu einem papierartigen Brei und fügen es zusammen. Pro Wabe lebt eine Königin und ein Ei. Diese achtet solange darauf, bis die jungen Wespen schlüpfen. Nach dem Schlüpfen arbeiten diese ebenfalls am Wespenbau mit. Im Regelfall wächst ein Nest bis zum Herbst auf einige tausende Tiere heran. Im Winter sterben alle – außer dem befruchteten Weibchen, die Königin. Erst im Frühjahr entsteht wieder ein neues Wespenvolk.

Das Problem mit den Wespen

Im Regelfall verursachen Wespen keine Probleme. Sie greifen nur dann an, wenn ihr Nest attackiert wird und sie es verteidigen. Auch schnelle Handbewegungen reizen die Insekten. Doch Wespen sorgen auch für gefährliche Situationen. Verschluckt der Mensch etwa eine Wespe, oder lässt sich im Mundraum bzw. Rachen stechen, entsteht sofort auf Grund der Schwellung eine Erstickungs- und somit Lebensgefahr. Des Weiteren besteht eine Gefahr, wenn sie Kinder stechen bzw. eine Gruppe Wespen angreift. Mehr als 20 Wespenstiche sind tödlich. Auch sind Allergiker gefährdet. Durch den Stich einer Wespe erlebt der Allergiker ein Anschwellen der Schleimhäute, das ebenfalls eine Lebensgefahr mit sich bringt.

Unser Angebot zur Bekämpfung von Wespen

Wenn Sie wünschen, siedeln wir das Wespennest um. Ist das Angebot für die Übersiedlung des Nestes zu teuer, entfernen wir auch die Wespen und das Nest.

Wir dürfen jedoch Wespen nicht ohne vernünftigen und triftigen Grund stören oder töten. Das besagt § 39 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes. Aus diesem Grund benötigen wir für die Entfernung der Wespen eine Ausnahmegenehmigung der Behörde. Deshalb ist es oft eine Alternative das Nest umzusiedeln. Bei dieser Vorgehensweise erleiden Sie weder Geruchsbelästigungen und schützen bzw. schonen somit auch die Wespen.