Hornissenbekämpfung

Vespa crabro – Die Hornisse

Die größte Wespenart ist ganz eindeutig die Hornisse. Die Hornissenkönig beginnt Mitte Mai – nach ihrem Winterschlaf – mit der Suche nach einem Hohlraum für einen Nestbau. Vorwiegend verwendet sie morsches Holz. Mit dem kräftigen Kauwerkzeug nagt sie das Holz ab und vermischt es mit ihrem Speichel. Dadurch entsteht eine papierartige Masse. Aus dieser formt die Hornissenkönigin die Wabenzellen für ihr Nest.

Die Nahrung der Hornisse besteht einerseits aus Insekten sowie aus Baumsäften. Vorwiegend frisst sie Baumsäfte aus Eschen, Birken und Eichen. Die Königin bleibt nach dem Schlüpfen der Hornissen im Nest und behütet die Eier. Die Hornisse ist bekannt für ihre schnelle Vermehrung. Vor allem bei günstigen Wetter- und Umweltbedingungen ist eine starke Vermehrung möglich. Den Höhepunkt erlebt die Hornisse im August sowie September. In dieser Zeit gibt es oftmals mehr als hunderte Hornissen in einem Nest.

Mitte August schlüpfen die letzten Weibchen – die jungen Königinnen – sowie die männlichen Hornissen – die Drohnen. Nach der erfolgten Paarung stirbt das Volk auf. Nur die begatteten Jungköniginnen überleben und verstecken sich entweder in hohle Bäume oder Erdlöcher. Nach dem Winter beginnen sie mit der Gründung des neuen Hornissenvolkes.

Das Problem mit den Hornissen

Hornissen sind, auch wenn sie größer sind, nicht gefährlicher als Wespen. Sie attackieren nur dann den Mensch (oder das Tier), wenn diese ihr Nest angreifen. Auch schnelle Handbewegungen reizen die Insekten. Jedoch besteht eine akute Gefahr, wenn die Hornisse im Hals- und Rachenbereich zusticht, da hier durch die Schwellung akute Lebensgefahr besteht. Des Weiteren besteht Gefahr für Kinder sowie bei Massenstichen (Lebensgefahr tritt ab 20 Hornissenstichen ein). Auch Allergiker leiden unter der Gefahr von Hornissenstichen, da durch den allergischen Schock sofort die Schleimhäute anschwellen.

Unser Angebot zur Hornissenbekämpfung

Wir übersiedeln das Hornissennest auf ihren Wunsch. Ist die Übersiedlung jedoch zu teuer, entfernen wir auch das Nest mit den Hornissen. Laut § 39 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es uns aber nicht möglich ohne einer Ausnahmegenehmigung von der Behörde die Hornissen zu stören oder zu töten. Aus diesem Grund empfehlen wir die Übersiedlung des Nestes. Das hat die Vorteile, dass weder eine Geruchsbelästigung auftritt, noch dass wir den Hornissen Schaden zufügen.